Hier eine detaillierte Übersicht über sämtliche Vorsorgeoptionen, die von Ihrer Krankenversicherung unterstützt werden, damit Sie aktiv Ihre Gesundheit erhalten und schützen können:
Alter | Für | Intervall | Wer darf die Vorsorge durchführen? | |
Krebsfrüherkennung |
20 | w | jährlich |
Gynäkologen |
Krebsfrüherkennung
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45 | m | jährlich |
Urologen, Dermatologen, Hausärzte (Internisten, Allgemeinärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, praktische Ärzte), Chirurgen |
Gesundheitsuntersuchung
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35 | w/m |
Kassenleistung: alle 3 Jahre Bei Hausarzt zentrierter Versorgung (Vertrag): alle 2 Jahre |
Hausärzte (Internisten, Allgemeinärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, praktische Ärzte) |
Hautkrebs-Screening
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35 | w/m | alle 2 Jahre |
Dermatologen, Hausärzte (Internisten, Allgemeinärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, praktische Ärzte) |
Mammografie
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zwischen 50-65 | w | alle 2 Jahre |
Radiologen/Mammazentren |
Darmkrebsfrüherkennung: iFOBT
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50-55 | w/m |
von 50-54 Jahren: jährlich ab 55 Jahren (falls keine Koloskopie gemacht wurde): alle 2 Jahre |
Alle auch sonst an Krebsfrüherkennungsprogrammen teilnehmenden Ärzte |
Darmkrebsfrüherkennung: Koloskopie
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55
50 |
w
m |
2 Koloskopien zur Früherkennung: Die erste Koloskopie ab 50 bzw. 55 Jahren. Die zweite frühestens 10 Jahre nach Durchführung der erste. |
Internisten mit Fachkunde "Sigmoido-Koloskopie in der Inneren Medizin" oder mit Schwerpunktbezeichnung "Gastroenterologe" sowie Chirurgen mit Berechtigung zur Durchführung von Koloskopien und koloskopischen Polypektomien |