Vorsorge

 

 

Hier eine detaillierte Übersicht über sämtliche Vorsorgeoptionen, die von Ihrer Krankenversicherung unterstützt werden, damit Sie aktiv Ihre Gesundheit erhalten und schützen können:

 

 

  Alter Für Intervall Wer darf die Vorsorge durchführen?

Krebsfrüherkennung
Frauen

 
20 w jährlich

Gynäkologen

Krebsfrüherkennung
Männer

 

45 m jährlich

Urologen, Dermatologen, Hausärzte (Internisten, Allgemeinärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, praktische Ärzte), Chirurgen

Gesundheitsuntersuchung
(GU, Checkup 35)

 

35 w/m

Kassenleistung: alle 3 Jahre

Bei Hausarzt zentrierter Versorgung (Vertrag): alle 2 Jahre

Hausärzte (Internisten, Allgemeinärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, praktische Ärzte)

Hautkrebs-Screening

 

35 w/m alle 2 Jahre

Dermatologen, Hausärzte (Internisten, Allgemeinärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, praktische Ärzte)

Mammografie

 

zwischen 50-65 w alle 2 Jahre

Radiologen/Mammazentren

Darmkrebsfrüherkennung: iFOBT

 

50-55 w/m

von 50-54 Jahren: jährlich

ab 55 Jahren (falls keine Koloskopie gemacht wurde): alle 2 Jahre

Alle auch sonst an Krebsfrüherkennungsprogrammen teilnehmenden Ärzte

Darmkrebsfrüherkennung: Koloskopie

 

55

 

50

w

 

m

2 Koloskopien zur Früherkennung: Die erste Koloskopie ab 50 bzw. 55 Jahren. Die zweite frühestens 10 Jahre nach Durchführung der erste.

Internisten mit Fachkunde "Sigmoido-Koloskopie in der Inneren Medizin" oder mit Schwerpunktbezeichnung "Gastroenterologe" sowie Chirurgen mit Berechtigung zur Durchführung von Koloskopien und koloskopischen Polypektomien